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UrhG § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

UrhG § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

[ Auszug: (1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertun ... ]